Bestimmungen für die Nutzung des Schießstand Perwang Schießstandordnung:
1. Allgemeines
- Diese Schießstandordnung gilt für alle Nutzer sowie Begleitpersonen der Innenraumschießanlage – Schießstand-Perwang.at . Der Schießstand-Perwang ist eine gewerbliche Indoor-Schießstätte für Kurz- und Langwaffen, betrieben durch Johannes Eidenhammer.
- Die Anlage kann nach Registrierung im Buchungssystem des Betreibers, nach Vorlage der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses und dieser unterschriebenen Schießstandordnung, sowie nach der Freigabe der Zugangsberechtigung durch den Betreiber, benutzt werden.
- Voraussetzung für die Benutzung ist weiters ein Transponderschlüssel, der vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird und dem registrierten Kunden zugeordnet ist. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur Sperrung der Zugangsberechtigung.
- Vor dem Betreten des Schießstandes bedarf es einer entsprechenden Buchung für den gewünschten Zeitraum im Buchungssystem des Betreibers – www.schiessstand-perwang.at
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit (z.B. Wartungsarbeiten), bestehende Buchungen jederzeit zu stornieren und den Nutzer – sofern rechtzeitig möglich – zu verständigen.
- Bei Betreten des Schießstandes sind etwaige sichtbare Schäden oder Fehlfunktionen sofort an den Betreiber telefonisch oder vor Ort zu melden. Bei Verlassen des Schießstandes ist dieser in ordnungsgemäßem, sauberen Zustand zu hinterlassen. Aktuelle Aushänge und Informationen innerhalb der Räumlichkeit sind immer zu beachten!
- Das Betreten und die Benutzung des Schießstandes erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko!
- Seitens des Betreibers wird lediglich die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt – eine Haftung des Betreiber für Schäden die auf den Benutzer (Standmieter) oder eine seiner Begleitpersonen zurückzuführen ist, wird ausgeschlossen.
- Für das benötigte Sicherheitszubehör insbesondere Gehörschutz und Schießbrille sowie Verbrauchsmaterial, wie Zielscheiben, Schusspflaster udgl. hat der Standmieter selbst zu sorgen.
- Der Benutzer des Schießstand Perwang erklärt sich damit einverstanden, dass er ab Betreten des Schießstandes, am eigentlichen Schießstand sowie in den dazugehörenden Räumlichkeiten Videoüberwacht ist. Diese Daten werden gespeichert und dürfen gegebenen Falls auch an Verwaltungs-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden weitergegeben werden.
2. Beschränkungen
2.1. Anfänger oder andere ungeübte Personen dürfen – mit Pistolen bis Kaliber 9mm Luger (9 x 19mm) oder
- mit Revolver bis Kaliber .357 Magnum ausschließlich unter Anleitung erfahrener Schützen schießen. Jeder Schütze hat die einzelnen Schüsse so abzugeben, dass er die Waffe jederzeit unter Kontrolle hat und eine Beschädigung der Anlage ausgeschlossen ist.
2.2. Verbotene Waffen und Munition, sowie die Nutzung durch Personen gegen die ein (vorläufiges) Waffenverbot besteht, ist untersagt.
2.3. Die Nutzung von Waffen, gemäß aktueller Fassung Waffengesetz, die als verbotene Waffen definiert sind, ist untersagt.
2.4. Nicht gestattet ist die Nutzung von Gewehrmunition mit stahlversetzten Geschossen sowie Brand-Sprengbrandgeschosse, Leuchtspurmunition und panzerbrechende Munition.
2.5. Das Schießen ist nur mit Pistolen, Revolvern und (halbautomatischen) Langwaffen zulässig. (ACHTUNG – Bis max. 4000 Joule)
2.6. Das Schießen mit Flinten-, Schrot- und Flintenlaufgeschossen ist untersagt.
2.7. Wird der gesamte Stand angemietet und für das dynamische Schießen genutzt, so ist die kürzeste Distanz ab der Schüsse in Richtung Geschossfang abgegeben werden dürfen, 5 Meter.
Anm: Der fünf Meter Bereich ist jener Bereich unmittelbar vor dem Geschossfang an dem an beiden Seiten die Wandflächen bereits mit schwarzen Gummimatten verkleidet sind.
2.8. Begleitpersonen müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
3. Sicherheitsbestimmungen
Jede Person hat in Eigenverantwortung für den nötigen Gehör- sowie Augenschutz zu sorgen. Vor dem Betreten der Zugangsschleuse ist zumindest der Gehörschutz zu tragen.
3.1. Am Schießstand gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot!
3.2. Betrachten Sie jede Waffe als geladen, bis Sie sich selbst vom Zustand überzeugt haben.
3.3. Die Waffen müssen in einem geschlossenen Behältnis zur Schießstätte gebracht werden, Waffen außerhalb des Schießstandes dürfen nicht geladen sein, in den Magazin(en) und der Trommel dürfen sich keine Patronen befinden. Das Hantieren an der Waffe ist erst am Schützenstand zulässig. Ein Hantieren mit Waffen außerhalb des Schießstandes ist nicht gestattet.
3.4. Vom Schlüsselinhaber / Mieter dürfen maximal 2 Begleitpersonen mitgenommen werden, der Mieter haftet für die Begleitpersonen.
3.5. Es ist immer sicherzustellen, dass die Ventilationsanlage eingeschaltet ist.
3.6. Für den Fall der Trainingsunterbrechung gilt folgendes:
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- a) Pistolen und (halbautomatische) Langwaffen sind zu entladen, der Schlitten (Verschluss) ist in rückwertiger Stellung zu arretieren, das Magazin ist aus der Waffe zu entnehmen. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick in das leere Patronenlager möglich ist und die Laufmündung in Richtung Geschossfang zeigt.
- b) Revolver sind zu entladen, die leere Trommel bleibt ausgeschwenkt. Die Waffe ist so abzulegen, dass ein Blick auf die ausgeschwenkte, leere Trommel möglich ist, die Laufmündung zeigt in Richtung Geschossfang. Außerhalb des Schießraumes dürfen Waffen und Munition nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.
3.8. Absolutes Verbot von Handlungen, die ein Entzünden der Pulverrückstände nach sich ziehen könnte. Darunter fallen: Rauchen, Hantieren mit offener Flamme und das Schießen mit Vorderladern.
4. Verhaltensregeln für die am Schießen Beteiligten
4.1. Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe betreten werden!
4.2. Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe verlassen werden!
4.3. Mündungsdisziplin. Das Umdrehen (weg vom Geschossfang) mit geladener Waffe ist verboten!
4.4. Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt werden!
4.5. Fremde Waffen und Munition dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers berührt werden.
4.6. Zum Laden und Entladen der Waffe ist die Mündung der Waffe in die entsprechende Lade / Entlade-Vorrichtung einzuführen, im Falle des Ermangeln selbiger in Richtung Geschossfang zu richten.
5. Sanktionen
5.1. Bei Nicht-Befolgung der oben angeführten Bestimmungen und Regeln ist ein sofortiger Ausschluss des Nutzers möglich, die Abwägung liegt einzig beim Betreiber.
5.2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Betreiber, insbesondere bei schwerwiegenden Fällen von Verstößen, das Recht auf Anzeige nach verwaltungsrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen, vorbehält.
5.3. Für entstandene Schäden gilt das Verursacherprinzip.
6. Schlussbestimmungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Regeln jederzeit zu ändern und wird in einem solchen Fall, alle Nutzer vor Inkrafttreten rechtzeitig darüber informieren. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regeln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.